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Beitragsordnung

Beitragsordnung des
Dt. Katalanistenverbands e.V.
(Stand 7. Oktober 2001)

§ 1 Jährlich wird für das laufende Kalenderjahr ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft.

§ 2 Die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags ist bis zum 15. Februar eines jeden Kalenderjahres bzw. von neueintretenden Mitgliedern spätestens dreißig Tage nach deren Beitritt vorzunehmen.

§ 3 Jedes normale Mitglied zahlt jährlich 25 Euro oder eine äquivalente Summe in anderen Währungen. Studierende vor dem ersten Studienabschluß sowie Arbeitslose zahlen 12,50 Euro oder die äquivalente Summe in anderen Währungen. Das Anrecht auf den reduzierten Beitrag ist jährlich neu und unaufgefordert durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachzuweisen. Bei Überweisungen aus dem Ausland ist darauf zu achten, daß die Beitragssumme in voller Höhe dem Verbandskonto gutgeschrieben wird.

§ 4 Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Beitrags freigestellt; sie genießen die gleichen Rechte wie die aktiven Mitglieder.

§ 5 Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sein; insofern sie natürliche Personen sind, genießen sie die gleichen Rechte wie die normalen Mitglieder. Die Höhe des jährlichen Förderbeitrags wird individuell festgesetzt und liegt bei mindestens 50 Euro pro Kalenderjahr.

§ 6 Der Vorstand kann in begründeten Fällen Mitglieder von der Beitragspflicht befreien.

§ 7 Im Falle der Nichtzahlung des jährlichen Beitrags kann im Auftrag des Vorstands kostenpflichtig gemahnt werden. Bei Nichtzahlung des Beitrags trotz erfolgter Erinnerung kann das betreffende Mitglied vom Vorstand aus dem Deutschen Katalanistenverband ausgeschlossen werden.

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