Kurzmitteilungen

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Andreas Wesch

Andreas Wesch wurde am 2.12.1961 in Darmstadt geboren und gehörte zu einer Generation, für die sich aus dem Heimatverlust der Eltern eine Offenheit gegenüber Heimaten, aber auch Heimatsuche ableiteten: Langen in Hessen, eine indirekte Erinnerung an Böhmen, Salzgitter, Berlin-Kreuzberg dann Freiburg, Köln, und ein Stückweit die ganze Romania waren nicht nur seine Wirkungsorte, sondern jeweils auch seine Heimat, und dies nicht nur im rezeptiven Sinne eines persönlichen Empfindens, sondern auch durch das Sich-Einbringen als Mensch und Persönlichkeit, was zur offenen Aufnahme durch all diejenigen führte, die ihn gerne als einen der ihren schätzten.

Seine romanistische Ausbildung erhielt Andreas Wesch an der FU Berlin; zur ersten iberoromanischen Heimat wurde, nach zunächst eher galloromanischer Prägung, Barcelona, und bis zu seinem Lebensende war von dieser Zeit an das Katalanische eines seiner bevorzugten Beschäftigungsgebiete: (aus dem Nachruf auf Andreas Wesch v. Johannes Kabatek, Mitteilungen des DKV 48/2009) (mehr)

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Zeitschrift für Katalanistik (ZfK)

Zeitschrift für Katalanistik 29/2016

Dossier: Kontrastive Phraseologie. Deutsch-Katalanisch und Katalanisch-Deutsch

Website ZfK

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Informationen

Neue Rubrik: Mitglieder-Stimmen

Auf Wunsch zahlreicher Mitglieder hat der Vorstand eine Seite eingerichtet, in der Mitglieder ihre Beiträge zu Themen, die die Katalanischen Länder betreffen, präsentieren können, gern auch zu aktuellen Sachverhalten. Der Vorstand behält sich die Prüfung der eingereichten Beiträge vor einer Veröffentlichung vor und weist vorsorglich darauf hin, dass die Beiträge nur die individuelle Meinung der Beitragenden wiedergeben.

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!

Bitte senden Sie diese an unsere Schriftführerin Bàrbara Roviró: roviro(at)uni-bremen.de.

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Mitglieder-Stimmen

Auf Wunsch zahlreicher Mitglieder hat der Vorstand eine Seite eingerichtet, in der Mitglieder ihre Beiträge zu Themen, die die Katalanischen Länder betreffen, präsentieren können, gern auch zu aktuellen Sachverhalten. Der Vorstand behält sich die Prüfung der eingereichten Beiträge vor einer Veröffentlichung vor und weist vorsorglich darauf hin, dass die Beiträge nur die individuelle Meinung der Beitragenden wiedergeben.

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge! Bitte senden Sie diese an unsere Schriftführerin Bàrbara Roviró: roviro(at)uni-bremen.de.

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Bankeinzug

Wenn Sie dem DKV eine Einzugsermächtigung für die jährliche Abbuchung Ihres Mitgliedsbeitrags erteilen möchten, drucken Sie bitte das Formular aus und senden es uns ausgefüllt per Fax oder auf dem Postweg an die auf dem Formular angegebene Adresse.

Einzugsermächtigung – Formular

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Beitragsordnung

Beitragsordnung des
Dt. Katalanistenverbands e.V.
(Stand 7. Oktober 2001)

§ 1 Jährlich wird für das laufende Kalenderjahr ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft.

§ 2 Die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags ist bis zum 15. Februar eines jeden Kalenderjahres bzw. von neueintretenden Mitgliedern spätestens dreißig Tage nach deren Beitritt vorzunehmen.

§ 3 Jedes normale Mitglied zahlt jährlich 25 Euro oder eine äquivalente Summe in anderen Währungen. Studierende vor dem ersten Studienabschluß sowie Arbeitslose zahlen 12,50 Euro oder die äquivalente Summe in anderen Währungen. Das Anrecht auf den reduzierten Beitrag ist jährlich neu und unaufgefordert durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachzuweisen. Bei Überweisungen aus dem Ausland ist darauf zu achten, daß die Beitragssumme in voller Höhe dem Verbandskonto gutgeschrieben wird.

§ 4 Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Beitrags freigestellt; sie genießen die gleichen Rechte wie die aktiven Mitglieder.

§ 5 Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sein; insofern sie natürliche Personen sind, genießen sie die gleichen Rechte wie die normalen Mitglieder. Die Höhe des jährlichen Förderbeitrags wird individuell festgesetzt und liegt bei mindestens 50 Euro pro Kalenderjahr.

§ 6 Der Vorstand kann in begründeten Fällen Mitglieder von der Beitragspflicht befreien.

§ 7 Im Falle der Nichtzahlung des jährlichen Beitrags kann im Auftrag des Vorstands kostenpflichtig gemahnt werden. Bei Nichtzahlung des Beitrags trotz erfolgter Erinnerung kann das betreffende Mitglied vom Vorstand aus dem Deutschen Katalanistenverband ausgeschlossen werden.

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Daten und Fakten aus der Verbandsgeschichte

Der Deutsche Katalanistenverband e.V. (DKV) ist aus der Deutsch-Katalanistischen Gesellschaft e.V. (DKG) hervorgegangen. Deren Vorverein trat am 15.10.1983 in Karlsruhe erstmals zusammen, bevor am 17.11.1987 die Gründungsversammlung der DKG in Frankfurt am Main stattfand.

Im Februar 1992 erhielt die DKG den “Premi Internacional Ramon Llull”, im Sept. 1994 richtete sie den 10. Internationalen Katalanistenkongreß der Associació Internacional de Llengua i Literatura Catalanes (AILLC) in Frankfurt am Main aus. Von 1988 bis 1996 betrieb die DKG in Frankfurt am Main das “Katalanische Kulturbüro / Oficina Catalana”.

Nachdem aus finanziellen und organisatorischen Gründen eine Rückkehr zu den Strukturen und Zielen als (romanistischer) Fachverband notwendig geworden war, beschloß die Mitgliederversammlung vom 02.10.1997 in Jena, dem auch durch die Namensänderung in Deutscher Katalanistenverband e.V. Rechnung zu tragen (die bisherige katalanische Übersetzung des Verbandsnamens blieb davon unberührt).